Kfz ummelden

Wann Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen

   Halterwechsel bei angemeldetem Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen
   Halterwechsel bei angemeldetem Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk
   Wohnortwechsel des Halters


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Wichtige Neuerungen zum Thema Kfz ummelden

   Seit dem 1. März 2008 ersetzt das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) schrittweise die Deckungskarte in Papierform. Die elektronisch erstellte Versicherungsbestätigungs-Nr. wird automatisch auf der Deckungskarte eingedruckt. Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Ihre Versicherung benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung.
   Seit Oktober 2005 werden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die EU-weit einheitlichen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ersetzt. Wer ein Auto neu anmeldet oder ummeldet, bekommt die neuen Papiere automatisch. Für alle übrigen Autofahrer bleiben die bisherigen Dokumente weiterhin unbeschränkt gültig.

Diese Unterlagen brauchen Sie zum Kfz ummelden

   Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
   Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
   Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
   Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
   bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
   Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass, des Bevollmächtigten
   in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
   Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgas-untersuchungen (AU)
   bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
   bisherige Kennzeichenschilder

 

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