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Wichtige Neuerungen zum Thema Kfz anmelden |
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Seit dem 1. März 2008 ersetzt das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) schrittweise die Deckungskarte in Papierform. Die elektronisch erstellte Versicherungsbestätigungs-Nr. wird automatisch auf der Deckungskarte eingedruckt. Bei einem Versicherungswechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. VB-Nummer mehr. Ihre Versicherung benachrichtigt direkt die Zulassungsbehörde und übermittelt die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung. |
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Seit dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die Euro 4 Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für Euro 3-Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben. |
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Seit Oktober 2005 werden Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief durch die EU-weit einheitlichen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ersetzt. Wer ein Auto neu anmeldet oder ummeldet, bekommt die neuen Papiere automatisch. Für alle übrigen Autofahrer bleiben die bisherigen Dokumente weiterhin unbeschränkt gültig. |
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Fabrikneues Fahrzeug Das brauchen Sie zur Zulassung (Kfz anmelden): |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen,
und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise
der Erziehungsberechtigten |
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in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur
Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
Hoch
Gebrauchtes Fahrzeug, das bisher im
gleichen Zulassungsbezirk angemeldet war
Das brauchen Sie zur Zulassung (Kfz anmelden): |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung |
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Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU) |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen,
und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise
der Erziehungsberechtigten |
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in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur
Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
Hoch
Gebrauchtes Fahrzeug, das bisher ein
auswärtiges Kennzeichen hatte
Das brauchen Sie zur Zulassung (Kfz anmelden): |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) |
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Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU) |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen,
und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise
der Erziehungsberechtigten |
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bisherige Kennzeichenschilder |
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in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur
Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
Hoch
Außer Betrieb gesetzes Fahrzeug, das bisher
im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet war
Das brauchen Sie zur Zulassung (Kfz anmelden): |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Abmeldebescheinigung |
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Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen,
und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU) |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise
der Erziehungsberechtigten |
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noch vorhandene Kennzeichenschildern |
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in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur
Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
Hoch
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Außer Betrieb gesetzes Fahrzeug, das bisher
ein auswärtiges Kennzeichen hatte
Das brauchen Sie zur Zulassung (Kfz anmelden): |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Abmeldebescheinigung |
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Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen,
und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU) |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise
der Erziehungsberechtigten |
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noch vorhandene Kennzeichenschilder |
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in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur
Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
Hoch
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Außer Betrieb gesetzes Fahrzeug, Wiederzulassung
auf den gleichen Halter
Das brauchen Sie zur Zulassung (Kfz anmelden): |
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) |
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Abmeldebescheinigung |
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Deckungskarte inklusive VB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung |
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung |
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bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung |
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Vollmacht, wenn Sie jemanden mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragen,
und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten |
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Bescheinigung über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU) |
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bei Minderjährigen: schriftliche Einwilligung und die Personalausweise
der Erziehungsberechtigten |
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in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur
Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer |
Hoch
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