Kfz abmelden

Sie können Ihr Fahrzeug vorübergehend oder endgültig außer Betrieb setzen lassen. In beiden Fällen müssen Sie es abmelden.

   Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen.
   Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen.


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Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen lassen

Das brauchen Sie zum Kfz abmelden:
   Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
 Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
 Kennzeichenschilder
 ggf. Bestätigung der Polizei über die Diebstahl- bzw. Verlustanzeige (nachdem ein gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde) Hinweis: Fahrzeuge können bundesweit in jeder Zulassungsstelle abgemeldet werden.

 

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Fahrzeug endgültig außer Betrieb setzen lassen

Das brauchen Sie zum Kfz abmelden:
   Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
   Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
   bisherige Kennzeichenschilder
   ggf. Bestätigung der Polizei über die Diebstahl- bzw. Verlustanzeige (nachdem ein gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde)
   bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Entsorgungsunternehmens

 

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Hinweis zum Kfz abmelden

Fahrzeuge können bundesweit in jeder Zulassungsstelle abgemeldet werden.

 

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