Fahrzeugpapiere

Sollten Ihnen Ihre Fahrzeugpapiere abhanden gekommen sein oder darin veraltete Daten stehen, kann es bei einer Fahrzeugkontrolle Probleme geben.

Welche Informationen brauchen Sie

   Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel oder Namensänderung
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
     Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs
     Ausstellung eines Ersatzführerscheins


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Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel oder Namensänderung

Dafür brauchen Sie:
   Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
   bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
   Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
   Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)

 

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Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen

Dafür brauchen Sie:
   Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
   Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
   ggf. TÜV-Untersuchungsbericht bzw. Dekra-Nachweis

 

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Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheins oder -briefs

Dafür brauchen Sie:
   Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
   bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
   ggf. Bescheinigungen über gültige Haupt- (HU) und Abgasuntersuchungen (AU)
   Verlusterklärung/Antragsformular der Zulassungsstelle
   ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
   Vollmacht, wenn Sie jemanden beauftragen, und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
   in einigen Bundesländern: Ihre Konto-Nummer und Bankleitzahl zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
 

Hinweis: Einige Zulassungsstellen verlangen hierzu Ihr persönliches Erscheinen. Erkundigen Sie sich also besser vorher.

 

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Ausstellung eines Ersatzführerscheins

Wichtig: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer Zulassungsstelle, ob sie Ersatzführerscheine ausstellt. Manche Stadt- oder Kreisverwaltungen haben dafür eine eigene Führerscheinstelle.
Sie brauchen:
   Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
   Lichtbild
   ggf. Diebstahlanzeige
   ggf. Verlusterklärung/eidesstattliche Versicherung
   Führerschein (wenn das Original zwar vorhanden, aber beschädigt ist)
   ggf. Karteikartenabschnitt (wenn der alte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde)
 
Hinweis: Altführerscheine werden auf Scheckkartenformat umgestellt. Im Allgemeinen muss der Ersatzführerschein persönlich beantragt werden.
 

 

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