Kfz-Steuerrechner online

Ist Ihr Wunschfahrzeug ein Steuersparmodell? Fragen Sie vor jedem Fahrzeugwechsel unseren Kfz-Steuerrechner. Natürlich können Sie damit auch sofort nachprüfen, ob das Finanzamt Ihr Fahrzeug richtig eingestuft hat.

Seit dem 1. Juli 2009 gibt es eine neue Kfz-Steuer. Das alte Steuersystem gilt in Teilen aber weiter. Wählen Sie daher bitte, wann Ihr Fahrzeug erstmals zugelassen wurde oder wird.

Kfz-Steuerrechner online für Erstzulassungen
Bis 30. Juni 2009 Ab 1. Juli 2009

Tipp: Berechnen Sie für Pkw mit Erstzulassung vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 die Kfz-Steuer mit beiden Rechnern. Denn für diese Autos gilt die Regelung, dass das Finanzamt den günstigeren Kfz-Steuersatz erhebt.

Zwei Kfz-Steuersysteme

Zum 1. Juli 2009 tritt eine neue Kfz-Besteuerung in Kraft, die auf Hubraum und CO2-Emission pro Kilometer basiert. Das neue Steuersystem gilt für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab diesem Datum. Die bisherige Kfz-Besteuerung, berechnet nach der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum, ist aber weiterhin gültig. Sie wird auf Fahrzeuge angewendet, die vor dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden.

Günstiger-Regelung

Ist das Fahrzeug erstmals in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden, so wird die Kfz-Steuer ein Jahr lang nicht erhoben. Erfüllt das Fahrzeug die Abgasvorschriften Euro 5 oder Euro 6, so verlängert sich der Zeitraum der Nichterhebung um ein weiteres Jahr, maximal bis 31. Dezember 2010. Endet der Zeitraum der Nichterhebung, prüft das Finanzamt von sich aus, ob die bis 30. Juni 2009 geltende alte oder die neue Kfz-Steuer für den Halter des Pkw günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest.

Feinstaubplakette

Viele Großstädte in Deutschland haben sogenannte Umweltzonen zur Feinstaubminimierung eingerichtet. Umweltzonen sind mit einem Schild gekennzeichnet. In diesen Zonen darf nur eingeschränkt mit Kraftfahrzeugen gefahren werden. Ein Zusatzschild mit farbigen Plaketten zeigt Ausnahmen vom Fahrverbot an. Je nachdem, welche Farbe angezeigt ist, darf ein mit einer ebensolchen Feinstaubplakette gekennzeichnetes Fahrzeug dort fahren. Die Zuteilung der Feinstaubplakette orientiert sich an der Schadstoffemission des Fahrzeugs.
Weitere Informationen zur Feinstaubplakette

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